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Gesellschaftsrecht

 

„Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.“

Dschuang Dsi (350 – etwa 275 v. Chr.), taoistischer Philosoph, Gegner des Konfuzianismus

Gesellschaftsrecht

Das deutsche Gesellschaftsrecht wurde erstmals 1861 in dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch geregelt. Völlig neu in der deutschen Gesetzgebung tauchte 1892 die international unbekannte Form der GmbH auf. Die Systematik des deutschen Gesellschaftsrechtes geht in seiner heutigen Form auf das BGB von 1896 und das fast gleichzeitig 1897 entstandene HGB zurück. Insbesondere mit dem Wachsen der Europäischen Union fanden und finden ständige Veränderungen der Rechtsnormen statt, die sich auch im nationalen Recht widerspiegeln. Gerne beraten wir Sie bei der Neugründung oder Umwandlung und zeigen Ihnen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen auf.

Personengesellschaften

  • GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • KG Kommanditgesellschaft
  • oHG offene Handelsgesellschaft
  • PartG Partnerschaftsgesellschaft
  • Stille Gesellschaft
  • GmbH & Co. KG

Kapitalgesellschaften

  • AG Aktiengesellschaft
  • eG eingetragene Genossenschaft
  • GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Rechtsberatung erfolgt außerhalb der Grenzen des § 5 Nr. 2 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren.